Es gibt jedoch zwei Bedingungen:
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
Weitere Sehhilfen von der Steuer absetzen
Neben der Alltagsbrille gibt es weitere Sehhilfen, die man steuerlich geltend machen kann.
Häufige Fragen zum Thema |
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1. Kann ich die Brille meines Kindes absetzen? |
2. Ist eine Brillenversicherung steuerlich absetzbar? |
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Ja. Braucht das Kind eine Brille, dürfen Eltern die Kosten in ihrer Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen mitangeben. Vorausgesetzt, die Krankenkasse ersetzt die Kosten nicht. |
Grundsätzlich ist eine Brillenversicherung nicht steuerlich absetzbar. Fällt die versicherte Brille jedoch unter Werbungskosten, weil die Sehschwäche Folge des Berufs ist oder es sich um eine Schutzbrille handelt, kann auch die zugehörige Brillenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. |
3. Ist eine Brille steuerlich absetzbar ohne ärztliches Rezept? |
4. Wie kann ich als Freiberufler eine Brille von der Steuer absetzen? |
Um eine Sehhilfe von der Steuer abzusetzen, benötigt man eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung als Belege für die Finanzamt. Brillen oder Kontaktlinsen, die medizinisch nicht notwendig sind und nur aus modischen Gründen getragen werden, sind nicht absetzbar. Das sind zum Beispiel Sonnenbrillen ohne Sehstärke oder farbige Kontaktlinsen, die keine Fehlsichtigkeit korrigieren. |
Selbstständige können ihre Sehhilfen genau wie Arbeitnehmer in der Steuererklärung angeben. Es gelten dieselben Bedingungen für außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten. |
5. Spielt es eine Rolle, ob ich gesetzlich oder privat versichert bin? | |
Sowohl gesetzlich Versicherte als auch privat Versicherte können die Ausgaben für Brille oder Kontaktlinsen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Jedoch nur, wenn die Brille nicht komplett von der Krankenversicherung bezahlt wird. |
Extra-Tipp: Fahrtkosten zum Optiker absetzen
Schon gewusst: Auch die Fahrtkosten zum Augenarzt oder Optiker kann man als Krankheitskosten in der Steuererklärung eintragen. Sowohl Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Auto sind absetzbar.
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